1988 stellte die Luzerner Aktionsgruppe „Grün statt Grau“ („Neuland-Forum für Ökologie+Ethik“) der Öffentlichkeit die Aktion „Schilf am Trottli“ vor. Hauptinitianten waren der Luzerner Kantonsschullehrer Dr. Hans Peter Büchel und der Architekt Giorgo Morandini. Mittels einer Petition wurden die zuständigen Behörden von Stadt und Kanton ersucht, alles Notwendige in die Wege zu leiten, um am Trottli baldmöglichst ein naturnahes Ufer mit Schilfgürtel wieder herzustellen. Im Rahmen der Aktionen des Jubiläums „700 Jahre Eidgenossenschaft 1991“ wurden Beiträge für die Fortführung der Planung und Realisierung des Projektes in Aussicht gestellt. 1990 wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Stadt und Kanton beauftragt, die verschiedenen Zielvorstellungen einer Renaturierung darzustellen. Für die Planung wurde das Büro Hesse+Schwarze+Partner, Zürich, zugezogen, für die Abklärung der geotechn. Machbarkeit wurde das Büro Mengis+Lorenz beauftragt und eine ökologischen Gesamtbeurteilung des bestehenden Zustandes vorgenommen. Das Urheberrecht für das 1988 durch P. Büchel und G. Morandini initiierte Projekt für die Renaturierung der Trottlibucht liegt bei den vorerwähnten Initianten und Verfassern der Studie Trottlibucht.

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Die geplanten Renaturierungsmassnahmen in der Trottlibucht dienten in erster Linie einer ökologischen Aufwertung der Flachwasserzone, die Massnahmen im unmittelbarem Uferbereich zusätzlich zur Aufwertung der Naherholung. Der Bericht und Antrag des Stadtrates vom 23. Januar 1991 erwähnt in der Schlussanmerkung: „Mit dem vorliegenden Projekt ergibt sich die einmalige Gelegenheit, ohne wesentliche Kosten in der Trottlibucht einen wertvollen Lebensraum für Flora und Fauna ökologisch aufzuwerten, an einem Ort, wo die Bevölkerung diese Natur auch beobachten kann. Gleichzeitig ergibt sich die Möglichkeit, sauberes Ausbruchmaterial aus dem Krienbachstollen umweltgerecht wiederzuverwenden.“ Für die Renaturierung des Trottlis wurde auf Grundlage des vorerwähnten B+A vom Grossen Stadtrat ein Kredit von Fr. 400‘000.- bewilligt. Das Projekt fand zudem breite Unterstützung in Naturschutzkreisen und weiteren Organisationen (Naturschutzbund, Vogelwarte Sempach, Ornithologen, Seelaboratorium Kastanienbaum, Fischereiverband) wie auch bei der Bevölkerung
Einsprachen diverser Anstösser gegen das aufgelegte Projekt führten jedoch zu gravierenden Verzögerungen, der Weiterzug einer Einsprache an das Verwaltungsgericht bewirkte, dass die Realisierung der Renaturierungs-Massnahmen nicht wie geplant ab Sommer 1991 erfolgen konnte und damit stand das Aushubmaterial aus dem Krienbach-Entlastungsstollen nicht mehr zur Verfügung. Die Beschwerde wurde zwar in der Folge abgelehnt, aber die Chance einer dringenden und wertvollen Aufwertung der Luzerner Uferlandschaft war aus dem vorgenannten Grund vertan und bedauerlicherweise auf eine ferne Zukunft verschoben. Der heutige Stand: Der Regierungsrat hat die gesamte Luzerner Bucht als Naturobjekt von regionaler Bedeutung ausgeschieden. Der Auftrag, Schutzzonen im Rahmen der Nutzungsplanung zu prüfen bzw. auszuscheiden, ergibt sich aus dem Kantonalen Richtplan. Die Stadt hat die „Naturschutzzone Trottlibucht“ neu erlassen. Vorbildliche Massnahmen zum Schilfschutz erfolgten u.a. am Zugersee. Abb. Querprofil-Skizze „Kiesschüttung“ ©TBA/DR,01.10.12 aus www.zug.ch / schilfschutz, Baudirektion des Kantons Zug, Direktion des Innern des Kantons Zug, Arbeitsgruppe Schilfschutz.
Es wird angeregt, dass in Kontaktnahme mit den ehemaligen Initianten und in enger Zusammenarbeit der zuständigen Stellen bei Stadt und Kanton mit den Umweltverbänden ein neues Konzept einer Renaturierung erarbeitet wird. Abgestützt auf die zahlreich vorhandenen fundierten Grundlagen (Gutachten, Planungen, Umweltverträglichkeitsberichte, Bewilligungen) und die zwischenzeitlich durchgeführten Analysen und neugewonnenen Erkenntnisse sollte das Projekt sorgfältig überprüft und überarbeitet werden. Erwähnt sei auszugsweise die im Jahr 2008 im Auftrag des Amtes von Umwelt und Energie des Kantons Luzern in der „Trottlibucht“ durchgeführte „Erhebung Wasserpflanzen Vierwaldstättersee“. Dabei wäre vermutlich eine Lösung anzustreben, die sich primär auf eine Uferrenaturierung (Schaffung eines naturnahen Flachufers) konzentriert und eine eventuelle Inselschüttung erst in einer späteren Phase vorsieht. Wesentlich wäre auch die Abklärung, ob in absehbarer Zeit geeignetes Schüttmaterial umweltgerecht (möglichst auf dem Seeweg) zum Verwendungsort transportiert werden kann, bspw. im Zusammenhang mit einer geplanten Freilegung des ursprünglichen Kanales beim Inseli.